Die logopädische Behandlung


"Die Sprache ist das Haus des Seins."

Martin Heidegger (1889-1976),
deutscher Philosoph

LogopädInnen untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, die organisch oder funktionell verursacht werden.

Dies können sein:

  • Erwachsene mit internistischen und neurologischen Erkrankungen, wie z. B. Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose, Korsakov-Syndrom, dementielle Erkrankungen.
  • Berufstätige mit hoher stimmlicher Belastung wie ErzieherInnen, LehrerInnen, SchauspielerInnen und SängerInnen.
  • Erwachsene nach Kehlkopfoperationen.
  • Jugendliche und Erwachsene mit Schädel- oder Hirnverletzungen,
  • z. B. nach Verkehrsunfällen. 

Je nach Grunderkrankung werden Artikulation, Wortschatz, Grammatik, das Verstehen von Sprache, Schreib- und Leseleistungen oder die Atem-, Stimm- und Schluckfunktion getestet. Die Ergebnisse dieser Untersuchung bilden zusammen mit dem ärztlichen Befund die Grundlagen für die Auswahl der Behandlungsmethoden.

Jede logopädische Therapie enthält neben spezifischen Übungen Gespräche über den Therapieverlauf und den zu erwartenden Erfolg sowie die Anleitung zum selbstständigen Üben. Sie berücksichtigt immer die individuelle Lebenssituation des Patienten. Besondere Beachtung findet die Einbeziehung der Angehörigen in die Therapie. Im familiären Alltag entstehen häufig Konfliktsituationen, die aus Missverständnissen durch eine unzureichende Kommunikation entstehen. Beide Seiten sind im Alltag häufig hilflos und überfordert.

Die logopädische Beratung beinhaltet daher die Aufklärung über Ursache und Auswirkungen der jeweiligen Kommunikationsstörung. Sie informiert über die Inhalte und den Verlauf der Behandlung und gibt gezielte Hinweise zum verbesserten Umgang im Alltag. Wir vermitteln ggf. zu Selbsthilfegruppen oder zu anderen Beratungsstellen. Bei Fragen zur Wiedereingliederung in den Beruf ist häufig ein logopädisches Gutachten gefordert.

Sollte Ihr Gesundheitszustand dies erfordern, kann der Arzt Ihnen einen Hausbesuch verordnen.
Achten Sie darauf, dass in der Verordnung der Punkt "Hausbesuch" angekreuzt ist.

Die Therapie findet dann bei Ihnen zuhause statt. Wir besuchen Sie natürlich auch in Ihrem Seniorenheim oder in einer Pflegeeinrichtung.

Ihr Hausarzt, Neurologe, Hals-Nasen-Ohren-Arzt oder Phoniater stellt eine Verordnung für Logopädie aus.

Bei einer myofunktionellen Störung (mundmotorische Störung / infantiles Schluckmuster) stellt auch der Kieferorthopäde oder der Zahnarzt diese Verordnung aus.

Die Krankenkassen übernehmen 90% der Therapiekosten aufgrund der ärztlichen Verordnung. Das bedeutet, Ihre Zuzahlung beträgt 10% der Therapiekosten plus einer Rezeptgebühr in Höhe von 10,- € pro Verordnung.

Die Therapie von Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist zuzahlungs- und gebührenfrei.